Flohmarkt

Der Detmolder Flohmarkt gehört zu den schönsten Flohmärkten in Deutschland und zieht immer zahlreiche Besucher in unsere schöne Residenzstadt. Genießen Sie an jedem ersten Samstag in den Monaten April bis November das besondere Flair des Flohmarktes und verbinden diesen Besuch mit einem anschließenden Shoppingbummel durch Detmold!

Der Flohmarkt für Jedermann

Foto: C. Schmidt
Foto: Kurier Verlag
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Nächster Flohmarkt

Jeweils am ersten Samstag der Monate April, Mai, Juni, Juli, August, September, Oktober und November findet der große Flohmarkt für Jedermann statt.

Verkauft werden dürfen gebrauchte Waren aller Art und/oder aus eigener handwerklichen Fertigung. Neu- und Massenware sowie artfremde Artikel sind nicht zugelassen.

Veranstaltungsort

Der Flohmarkt findet in den Bereichen (1) „Theatervorplatz“, (2) „Ameide“, (3) „Am Wall“ und (4) „Allee“ der historischen Altstadt Detmold statt.

Ausstellen & Verkaufen

Alle Infos rund um die Stand-Organisation

  • Die Standplätze auf dem Flohmarkt werden nach dem „Windhund-Prinzip“ vergeben: eine vorherige Anmeldung bzw. Platzreservierung ist nicht möglich. Stattdessen werden die Standplätze am Tag der Veranstaltung vor Ort durch persönliche Anwesenheit des Ausstellers reserviert. Vorab platzierte, unbeaufsichtigte Reservierungsmaterialien bewirken keinen Flächenanspruch und werden durch die Flohmarktaufsicht entfernt.
  • Die Flächenzuweisung oder -entziehung, die Nichtzulassung zum Flohmarkt und Platzverweise können durch den Marktleiter bestimmt und ausgesprochen werden. Bei Nichtbefolgung der Anweisungen erfolgt das kostenpflichtige Abräumen des Standes durch den Marktleiter bzw. einem von ihm Beauftragten. Bei unbeaufsichtigten Ständen, die mit Ketten oder Ähnlichem gesichert sind, erheben wir eine Konventionalstrafe von € 50,00.
  • Veranstaltungsbeginn: ab 6.00 Uhr am Tag der Veranstaltung
  • Ende einschl. Abbau: bis 16.00 Uhr am Tag der Veranstaltung
  • Es befinden sich ausreichend Parkplätze in direkter Umgebung der Flohmarktflächen (siehe Karte). Eine detaillierte Ãœbersicht finden Sie hier:
    • https://www.stadtverkehr-detmold.de/parken/parkgebuehren-in-detmold –
    • https://facilityservice-owl.de/pages/parkhaus-hasselter-platz-p3-in-detmold.php
  • Das Parken direkt am Stand ist nicht erlaubt, außer es handelt sich um öffentliche Parkplätze (z. B. „Allee“)
  • Pro Frontmeter und bis zu einer Tiefe der Verkaufsfläche von 0,6 m: € 6,00
  • Mindestfrontbreite, die bezahlt werden muss: 2 m
  • Für Verkaufstische mit mehr als 0,6 m Standtiefe erfolgt pro angefangene 0,6 m Mehrtiefe und pro angefangenen Frontmeter ein Aufschlag von € 4,00.
  • Kleider-Ständer: € 6,00
  • Servicegebühr pro Stand: € 2,00

STAND-GEBÃœHREN FÃœR KINDER UND JUGENDLICHE (bis vollendeten 14. Lebensjahr unter Vorlage des Ausweises)

  • Ohne Begleitung Erwachsener: Bis zu 2 m² auf einer Decke gebührenfrei
  • Mit Begleitung Erwachsener: Bis zu 1 m² auf dem Tisch der Eltern oder als Beistelltisch gebührenfrei
  • Die Ermittlung und Zahlung der Standgebühren erfolgt am Tag der Veranstaltung vor Ort am Stand durch den Marktleiter bzw. einem von ihm Beauftragten 
  • Die Zahlung ist möglich in bar oder per EC-Kartenzahlung
  • „Am Wall“: Standesamt, 3.00 – 16.00 Uhr 
  • „Allee“: DIXI-Toilette, 3.00 – 16.00 Uhr 
  • Marktplatz / Rathaus, ganztägig 
  • Bitte hinterlassen Sie die Toiletten sauber!
  • Der Standbetreiber ist verpflichtet, die von ihm genutzte Fläche nach Marktende rückstandsfrei zu verlassen und den vorherigen Zustand der Fläche wiederherzustellen. Dies umfasst alle Aufbauten, Waren, Reservierungsmarkierungen und jeglicher Abfall. 
  • Es ist untersagt Müll auf der Flohmarktfläche, einschließlich der öffentlichen Papierkörbe, und im angrenzenden Bereich zurückzulassen. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt. 
  • Wir bitten Sie: Verhindern Sie die Verunreinigung unserer wunderschönen Innenstadt. Hinterlassen Sie keine Müllrückstände! Achten sie auch auf ihre Nachbarn und Kinder; im Zweifelsfall müssen Sie den hinterlassenen Müll mitnehmen. 
  • Die rechtliche Haftung in jeder Hinsicht liegt beim jeweiligen Standbetreiber auf und an der von ihm genutzten Fläche. Dies umfasst u. a. die Verkehrssicherungspflicht und Sicherstellung von Fluchtwegen, den Schallschutz, Schadensfälle bei Personen sowie eigenem und fremden Eigentum, dem Warenverkauf (Keine Neuware, Garantien, Lizenzen, Steuern usw.)

Die Nachhaltigkeit von Flohmärkten

Foto: Kurier Verlag
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Wieder- & Weiterverwendung

Flohmärkte tragen durch ihr Grundprinzip der  Wiederverwendung und dem Recycling von  gebrauchten Gegenständen maßgeblich dazu bei, weniger Abfall zu erzeugen, die Belastung für die Umwelt zu reduzieren, CO2-Emmissionen zu verringern und Ressourcen zu schonen.

Informieren Sie sich in unserer Nachhaltigkeitserklärung über die umfassenden positiven Aspekte von Flohmärkten auf die Umwelt und Gemeinschaft:

Standplatz online buchen

Im Bereich "Wall"

Im Flohmarkt-Veranstaltungsbereich „Wall“ können Standplätze vorab online gebucht und bezahlt werden.

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