Flohmarkt
Der Detmolder Flohmarkt gehört zu den schönsten Flohmärkten in Deutschland und zieht immer zahlreiche Besucher in unsere schöne Residenzstadt. Beginnend vom Landestheater zieht sich der Flohmarkt über die Ameide, den Wallgraben bis hin zur Allee. Genießen Sie an jedem ersten Samstag in den Monaten April bis November das besondere Flair des Flohmarktes und verbinden diesen Besuch mit einem anschließenden Shoppingbummel durch Detmold!
Der Flohmarkt für Jedermann
Jeweils am ersten Samstag der Monate April, Mai, Juni, Juli, August, September, Oktober und November findet in den Bereichen „Ameide“, „Am Wall“ und „Allee“ der historischen Altstadt Detmold der große Flohmarkt für Jedermann statt.
Verkauft werden dürfen gebrauchte Waren aller Art und/oder aus eigener handwerklichen Fertigung. Neu- und Massenware sowie artfremde Artikel sind nicht zugelassen.
Nächster Flohmarkt-Termin
- 01. April 2023
- 06. Mai 2023
- 03. Juni 2023
- 01. Juli 2023
- 05. August 2023
- 02. September 2023
- 30. September 2023
- 04. November 2023
- Erstes April-Wochenende 2024
- Für den Flohmarkt am 01. April 2023 steht ausnahmsweise der Bereich "Ameide" nicht zur Verfügung, da der Bereich u.a. für die Frühjahrskirmes genutzt wird.
Ausstellen und Verkaufen
Alle Infos rund um die Stand-Organisation
- Die Standplätze auf dem Flohmarkt werden nach dem „Windhund-Prinzip“ vergeben: eine vorherige Anmeldung bzw. Platzreservierung ist nicht möglich. Stattdessen werden die Standplätze am Tag der Veranstaltung ab 6.00 Uhr vor Ort durch persönliche Anwesenheit des Ausstellers reserviert. Vorab platzierte Reservierungsmaterialien bewirken keinen Flächenanspruch und werden durch die Flohmarktaufsicht entfernt.
- Die Flächenzuweisung oder -entziehung, die Nichtzulassung zum Flohmarkt und Platzverweise können durch den Marktleiter bestimmt und ausgesprochen werden. Bei Nichtbefolgung der Anweisungen erfolgt das kostenpflichtige Abräumen des Standes durch den Marktleiter bzw. einem von ihm Beauftragten.
- Aufbaubeginn: ab 6 Uhr am Tag der Veranstaltung
- Ende einschl. Abbau: bis 16 Uhr am Tag der Veranstaltung
- Es befinden sich ausreichend Parkplätze in direkter Umgebung der Flohmarktflächen. Eine Übersicht finden Sie hier:
- Das Parken direkt am Stand ist nicht erlaubt, außer es handelt sich um öffentliche Parkplätze (z. B. „Allee“)
Allgemeine Stand-Gebühren
- Pro Frontmeter (Breite) und bis zu einer Tiefe der Verkaufsfläche von 0,6 m: € 6,00
- Mindestfrontbreite, die bezahlt werden muss: 2 m
- Für Verkaufstische mit mehr als 0,6 m Standtiefe erfolgt pro angefangene 0,60 m Mehrtiefe und pro angefangenen Frontmeter ein Aufschlag von € 4,00.
- Kleider-Ständer: € 6,00
- Servicegebühr pro Stand: € 2,00
Gebühren-Beispiele für verschiedene Flohmarktstände
- In den Gebühren-Beispielen (Download als PDF) finden Sie die gängigsten Standgrößen und -varianten mit den entspr. Gebühren.
Stand-Gebühren für Kinder und Jugendliche
(bis vollendeten 14. Lebensjahr unter Vorlage des Ausweises)
- Ohne Begleitung Erwachsener:
Bis zu 2 m² auf einer Decke gebührenfrei - Mit Begleitung Erwachsener:
Bis zu 1 m² auf dem Tisch der Eltern oder als Beistelltisch gebührenfrei
- Die Ermittlung und Zahlung der Standgebühren erfolgt am Tag der Veranstaltung vor Ort am Stand durch den Marktleiter bzw. einem von ihm Beauftragten
- Die Zahlung ist möglich in bar oder per EC-Kartenzahlung
- „Am Wall“: Standesamt, 6.00 – 16.00 Uhr
- „Allee“: DIXI-Toiletten
- Marktplatz / Rathaus, ganztägig
- Bitte hinterlassen Sie die Toiletten sauber!
- Der Standbetreiber ist verpflichtet, die von ihm genutzte Fläche nach Marktende rückstandsfrei zu verlassen und den vorherigen Zustand der Fläche wiederherzustellen. Dies umfasst alle Aufbauten, Waren, Reservierungsmarkierungen und jeglicher Abfall.
- Es ist untersagt Müll auf der Flohmarktfläche, einschließlich der öffentlichen Papierkörbe, und im angrenzenden Bereich zurückzulassen. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.
- Wir bitten Sie: Verhindern Sie die Verunreinigung unserer wunderschönen Innenstadt. Hinterlassen Sie keine Müllrückstände! Achten sie auch auf ihre Nachbarn und Kinder; im Zweifelsfall müssen Sie den hinterlassenen Müll mitnehmen.
- Die rechtliche Haftung in jeder Hinsicht liegt beim jeweiligen Standbetreiber auf und an der von ihm genutzten Fläche. Dies umfasst u. a. die Verkehrssicherungspflicht und Sicherstellung von Fluchtwegen, den Schallschutz, Schadensfälle bei Personen sowie eigenem und fremden Eigentum, dem Warenverkauf (Keine Neuware, Garantien, Lizenzen, Steuern usw.)
Auf unserem Flohmarkt gilt die aktuelle Corona-Schutzverordnung des Landes NRW und die evtl. angepasste Verordnung des Kreis Lippe:
- Download Schutzverordnung NRW (PDF)
- Aktuelle Informationen zum Corona-Virus im Kreis Lippe (www.kreis-lippe.de)
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Die vollständige Flohmarktordnung als PDF downloaden
Standplatz online buchen
Im Bereich "Wall"
Im Flohmarkt-Veranstaltungsbereich „Wall“ können Standplätze vorab online gebucht und bezahlt werden.