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Das Schlüssel-Schloss-Prinzip

Es spart Zeit, Papier und erübrigt die Suche nach dem rosa Papier. „Das elektronische Rezept erleichtert den Weg zum Medikament alleine dadurch, dass die Patientin oder der Patient kein Papierrezept mehr braucht.“

„Sie Versichertenkarte, auch elektronische Gesundheitskarte genannt, genügt“, so Apotheker Christian Schmidt. Die Ärztin oder der Arzt erstellt eine Verordnung auf einem zentralen Server in Deutschland. Diese wird automatisch mit einem Schlüssel abgesichert, den es nur einmal gibt.  „Diesen Schlüssel erhalten Sie auf Ihre Versichertenkarte, da werden also keine Medikamentendaten gespeichert“, erklärt Apotheker Oliver Müller. Und nur mit diesem Schlüssel kann die Apotheke die digitale Verordnung aufschließen und erfahren, welche Medikamente verschrieben wurden.

„Für die Patienten bedeutet das E-Rezept mehr Komfort, da sie sich Wege in die Arztpraxis z. B. bei Anforderung einer Folgeverordnung sparen können. So kann man ganz entspannt beim Einkauf in der Stadt sein Rezept in der Apotheke einlösen ohne wie früher vorher das Papierrezept aus der Praxis holen zu müssen“, sagt Apothekerin Dorothee Kunze.

Für das Einlösen des E-Rezeptes braucht es nur die Versichertenkarte. Smartphone und App funktionieren natürlich auch, sind aber kein Muss, so Apothekerin Jean Kunert.

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